Eigentumsvorbehalt: Unsere Verkäufe erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; der Übergang des Eigentums an den verkauften Waren auf den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
I – Einleitung
In diesen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Der Verkäufer: SETE MIP SAS.
Unsere Verkäufe unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Käufer hiermit formell anerkennt und akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags treten mit der ersten schriftlichen Auftragsbestätigung endgültig in Kraft, mit der beide Parteien diese allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen anerkennen. Alle anderen, vom Käufer vor oder nach diesem Datum festgelegten, abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen sind uns gegenüber unwirksam, sofern sie nicht zuvor von uns schriftlich akzeptiert wurden. Jegliche Einwände des Käufers gegen den Inhalt unserer Verkaufsbedingungen müssen uns innerhalb von acht Kalendertagen nach der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Jede Bestellung des Kunden stellt ein Kaufversprechen dar; mit unserer Auftragsbestätigung kommt der Verkauf zustande.
II – Eine Bestellung aufgeben
A – Kündigungsklausel
Bestellungen, die bei uns eingehen, gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als endgültig angenommen. Gleiches gilt für mündlich vereinbarte Änderungen, Ergänzungen oder Sondervereinbarungen. Sollten sich nach Vertragsschluss die Richtlinien der zuständigen Behörden bezüglich Export, Transit, Import oder Herstellung der verkauften Waren ändern, sind wir berechtigt, die Lieferverträge einseitig entsprechend anzupassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit über die für die Lieferung, Montage oder Verwendung der gelieferten Waren geltenden Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Behörden zu informieren. Gleiches gilt für präventive Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Spezifikationen der Waren und deren Eignung für seine Bedürfnisse. Mit Ausnahme sogenannter Standardwaren sind die bestellten Waren zur Abnahme durch den Kunden bestimmt. Daher ist allein der Kunde für die Gewährleistung ihrer Eignung für seine Anforderungen verantwortlich. Folglich trägt er im Falle eines Verstoßes und einer Strafverfolgung allein die Verantwortung und stellt uns von jeglichen diesbezüglichen Folgen frei.
B – Beendigung des Vertrags
Der Verkäufer hat das Recht, diesen Vertrag, sofern er nicht erfüllt wurde, in folgenden Fällen zu kündigen:
Erfüllt der Käufer eine der Bedingungen dieses Vertrags nicht, gilt er allein aufgrund der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung seiner Verpflichtungen ohne weitere Mahnung oder Aufforderung als in Verzug. Dies gilt insbesondere,
wenn die Wirtschaft im Land des Käufers oder des Verkäufers schwerwiegend beeinträchtigt wird, beispielsweise durch Bürgerkrieg, ähnliche Ereignisse oder Naturkatastrophen,
oder wenn die Zahlung oder Überweisung in das Land des Verkäufers aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Käufers oder des Verkäufers liegen, innerhalb von 60 Tagen unmöglich wird oder voraussichtlich verhindert werden kann.
Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei ernsthaften Zweifeln an seiner Zahlungsfähigkeit ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen ohne weitere Formalitäten auszusetzen, bis die fälligen Beträge vollständig bezahlt sind und der Käufer ausreichende Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Folgeverpflichtungen geleistet hat.
Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 15 Tagen nach deren Bereitstellung im Geschäft ab, sofern die Abholung im Geschäft erforderlich ist, oder
stornieren ein oder mehrere unserer Lieferanten unsere Bestellung ganz oder teilweise, so
hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag, sofern er noch nicht erfüllt wurde, in folgenden Fällen zu kündigen:
Bei einer Lieferverzögerung von mehr als sechs Monaten gemäß Absatz III-C kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne Anspruch auf Entschädigung zu haben.
Eine Kündigung des Vertrags gemäß Punkt II.B durch den Verkäufer berechtigt den Käufer aus keinem Grund zu einer Entschädigung.
III – Lieferung
A – Zweck der Lieferung
Die Auftragsbestätigung definiert Gegenstand, Bedingungen und Lieferort. Alle darin nicht enthaltenen Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
B – Lieferbedingungen
Alle bei uns aufgegebenen Bestellungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, direkt vom Lieferanten geliefert. Als Lieferdatum gilt der Tag, an dem die Ware unser Geschäft oder Lager verlässt, bzw. der Tag, an dem die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt und versandbereit ist, falls der Käufer die Ware selbst abholen möchte.
Unser Unternehmen ist zu Teillieferungen berechtigt und behält sich das Recht vor, 5 % mehr oder weniger als die in der Auftragsbestätigung angegebenen Mengen zu liefern, ohne dass dies eine Nichtkonformität darstellt.
C - Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Bestellung erreicht uns
2. Die administrativen Formalitäten für Einfuhr und Zahlung werden definiert
3. Anzahlungen werden bei Bestellung geleistet
4. Bankgarantien werden eingerichtet
5. Die verschiedenen technischen Probleme wurden gelöst
6. Wir haben die Muster, Spezifikationen und sonstigen Spezifikationsdaten erhalten.
Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Bestellung am geplanten Datum in unserem Lager bereitsteht. Der Liefertermin verlängert sich entsprechend, wenn:
Der Käufer hat nach Auftragsbestätigung eine Spezifikationsänderung veranlasst
. Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, müssen entweder in unserem Unternehmen, im Unternehmen des Kunden oder in einem Unternehmen Dritter eintreten, auch wenn sie keine höhere Gewalt darstellen. Dazu gehören beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufstände, Betriebsstörungen im Werk, Unfälle, Arbeitskämpfe, verspätete oder mangelhafte Lieferungen unserer Lieferanten, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen usw.
Der Käufer befindet sich in Verzug bei der Ausführung seiner Arbeiten oder der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere:
1. Wenn die Zahlungsbedingungen (einschließlich der Zahlung von Vorauszahlungen) nicht eingehalten werden,
2. Falls die technischen Spezifikationen nicht angegeben sind,
3° wenn die behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden.
Der Käufer hat in den vorgenannten Fällen unter keinen Umständen Anspruch auf Entschädigung oder Stornierung der Bestellung aufgrund einer Lieferverzögerung. Gleiches gilt für eine Entschädigung für Produktionsausfälle infolge einer längeren Lieferverzögerung.
IV – Verpackung und Transport
Die Ware wird von uns geprüft und gegebenenfalls sorgfältig verpackt, außer bei Direktlieferungen durch den Lieferanten oder Verkäufer ab dem Einfuhrhafen. Jeglicher vom Verkäufer organisierter Transport, unabhängig davon, ob die Kosten vom Verkäufer oder vom Käufer getragen werden, gilt als separater Vertrag. Das Transportrisiko trägt in jedem Fall der Käufer, auch wenn der Verkäufer Versand und Versicherung gemäß den Standardbedingungen der Versicherungsbedingungen organisiert. Preise inklusive Versicherung decken keine Kriegsrisiken (oder Risiken höherer Gewalt) ab. Im Schadensfall muss der Kunde seine Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen, das allein haftet. Der Kunde ist hiermit berechtigt, diesbezüglich rechtliche Schritte einzuleiten. Verzögert sich der Versand oder ist er aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, unmöglich, veranlassen wir die Einlagerung auf Kosten und Risiko des Käufers.
V – Warenannahme – Gewährleistung der Konformität
Der Kunde muss die Ware innerhalb von 8 Kalendertagen prüfen und uns etwaige Mängel unverzüglich und schriftlich mitteilen (vorbehaltlich strengerer Transportvorschriften bezüglich Bruch, Verlust oder fehlender Teile). Andernfalls gilt die Ware als vertragsgemäß, und der Kunde verliert jegliche diesbezüglichen Ansprüche. Allen Reklamationen sind entsprechende Unterlagen beizufügen: unser vollständig ausgefülltes Mängelformular, Muster, beschädigte oder defekte Teile usw. Die Reklamation ist per Einschreiben mit Rückschein einzureichen.
VI – Bedingungen für den Verkauf von Waren
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich von diesen abweichen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden alle von uns gelieferten Materialien in Mengen über 5 kg in Rechnung gestellt, auch wenn durchgeführte Prüfungen kein eindeutiges Ergebnis liefern. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Sachschäden, Verluste, Produktionsverzögerungen oder Mängel, die durch die Verwendung von Materialien verursacht werden, die nicht gemäß Artikel V geprüft wurden.
Wir weisen darauf hin, dass die dauerhaften technischen Eigenschaften sogenannter „nachhaltiger“ Produkte, wie z. B. zerkleinerter, regenerierter, zweitklassiger oder günstigerer Varianten, nicht garantiert werden können. Der Verkäufer kann nicht zusichern, Materialien zu liefern, die dem Muster, auf dem der Verkauf basierte, so genau wie möglich entsprechen. Daher erfolgt die Lieferung der Materialien auf Risiko des Kunden.
Gemäß den REACH-Bestimmungen verpflichtet sich der Käufer, uns bei der Bestellung über den beabsichtigten Verwendungszweck des Produkts zu informieren. Die Nichtbereitstellung dieser Informationen befreit uns von jeglicher Haftung, und der Käufer ist verpflichtet, uns für alle dadurch entstehenden Schäden zu entschädigen.
Alle Käufe von Sonderanfertigungen, d. h. kundenspezifischen Bestellungen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Die Spezifikationen, einschließlich Preis, Verantwortlichkeiten und Verkaufsbedingungen, werden vom Käufer festgelegt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die geforderten technischen Spezifikationen. SETE MIP garantiert lediglich die Unversehrtheit der bestellten Komponenten, nicht jedoch die Eignung der Rezeptur.
VII – Preis und Regulierung
A. Preisbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen unsere Preise den am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Wirtschafts-, Zoll-, Tarif-, Steuer- und Wechselkursen.
B. Tarifrevision
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise regelmäßig anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich (per Brief oder E-Mail) mit angemessener Frist mitgeteilt, bevor sie in Kraft treten. Die neuen Preise gelten für alle Bestellungen, die ab dem Datum der Preisänderung aufgegeben werden.
C. Unvorhergesehene Zusatzkosten
Der Käufer trägt alle Mehrkosten, die 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigen und auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem Streiks, Wechselkursschwankungen, Änderungen der Tarife von Spediteuren, Versicherern oder Lieferanten, Erhöhungen der Zölle oder sonstige behördliche Maßnahmen.
D. Zahlungsfristen:
Unsere Rechnungen sind gemäß dem Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft innerhalb von 45 Tagen nach Monatsende fällig. Für alle wiederkehrenden Rechnungen beträgt die Zahlungsfrist 45 Tage ab Rechnungsdatum. Die Zahlungsbedingungen werden ab dem Rechnungsdatum gemäß SETE MIP berechnet.
E. Zahlungsgarantien
Wir behalten uns das Recht vor, von Neukunden oder bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Zahlung gilt erst mit dem tatsächlichen Eingang der Gelder (Schecks oder Überweisungen) als abgeschlossen.
Bei Teillieferungen erfolgt die Zahlung mit der Lieferung der Ware. Vorauszahlungen gelten nicht als Anzahlungen und berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrags durch Verfall.
F. Sonderfälle und Rücksendungen
Bei Sonderanfertigungen ist der Käufer auch bei Annahmeverweigerung zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Warenrücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Die Rückgabe befreit den Käufer nicht von der Zahlungspflicht bis zum Fälligkeitsdatum.
G. Zahlungsverzögerungen und -vorfälle
Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung führt zur sofortigen Fälligkeit aller anderen ausstehenden Forderungen, einschließlich solcher aus akzeptierten Wechseln. Wir sind außerdem berechtigt, die vollständige Zahlung vor weiteren Lieferungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug wird automatisch eine Verzugsgebühr in Höhe des EZB-Zinssatzes zuzüglich 10 Basispunkte fällig.
Pro Rechnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben.
Im Falle einer Änderung der rechtlichen oder finanziellen Verhältnisse des Käufers (Liquidation, Umstrukturierung, Tod) sind die Rechnungen sofort fällig.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Unsere Verkäufe erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum an der Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Käufer. Die Gewährung von Zahlungszielen stellt eine ausdrückliche Ermächtigung für den Käufer dar, die Ware vor vollständiger Bezahlung weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Werden die Waren verarbeitet oder verkauft, erfolgt dies stets im Auftrag des Verkäufers durch den Käufer, und der Käufer muss den Anteil des Verkäufers am Kaufpreis bis zum vereinbarten Zahlungstermin einbehalten, unabhängig davon, ob die Ware bereits verarbeitet wurde oder nicht.
Mit der Lieferung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware trägt der Käufer alle Risiken. Er ist für deren sichere Aufbewahrung auf eigene Kosten verantwortlich und haftet ab dem Zeitpunkt der Lieferung für alle durch die Ware verursachten Schäden. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer, die verkaufte Ware in unserem Namen gegen Haftpflicht, Diebstahl, Feuer, Zerstörung und allgemein gegen alle mit der Beschaffenheit unserer Ausrüstung verbundenen Risiken zu versichern.
Der Käufer hat die Eigentumsübertragung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung der vom Verkäufer an der Ware angebrachten Identifikationscodes gemäß den Verkaufsdokumenten sicherzustellen. Der Käufer ist verpflichtet, Ansprüche Dritter an der verkauften Ware durch Pfändung, Einziehung oder vergleichbare Verfahren abzuwehren. Er muss den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, sobald er von solchen Ansprüchen Kenntnis erlangt, damit dieser seine Interessen wahren kann. Ist der Käufer nicht Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen die Ware gelagert wird, oder der Geschäftsräume, in denen er sein Unternehmen betreibt, muss er den Vermieter über den Rechtsstatus der verkauften Ware informieren und dem Verkäufer einen Nachweis über diese Mitteilung vorlegen. Dieselbe Informations- und Nachweispflicht gilt, wenn ein Pfandrecht an dem von ihm betriebenen Unternehmen eingetragen ist.
Der Käufer darf die verkaufte Ausrüstung ohne ausdrückliche Genehmigung nicht außerhalb ihres üblichen Aufstellungs- und Betriebsortes verlegen. Jegliche Maßnahmen, die die Rückgewinnung der Ausrüstung im aktuellen Zustand durch unser Unternehmen beeinträchtigen oder den Rechtsstatus der verkauften Ausrüstung verändern würden, sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und nach vollständiger Bezahlung des ausstehenden Betrags zulässig. Bei Nichtzahlung einer Rate kann der Verkäufer die Rückgabe der Ware auf beliebige Weise verlangen, beispielsweise per Einschreiben, gemeinsamer Inventarisierung, Gerichtsvollzieherauftrag usw.
Der Käufer kann die Rückgabe der Ware an den Verkäufer oder eine von diesem beauftragte Person nicht verweigern. Im Falle einer rechtlichen oder praktischen Unmöglichkeit der Rückgabe akzeptiert der Käufer eine Vertragsstrafe von 100 Euro pro Tag der Verzögerung bis zur vollständigen Bezahlung des Preises der betreffenden Lieferung, beginnend mit dem Tag, an dem die Unmöglichkeit eintritt.
Die Übernahme der beanspruchten Ausrüstung durch unser Unternehmen verpflichtet den Käufer zum Ersatz des Schadens, der durch die Wertminderung der betreffenden Ware entsteht.
Folglich ist der Käufer gemäß einer Vertragsstrafe zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 30 % des Preises der verkauften und beanspruchten Ware verpflichtet.
Falls wir aufgrund der Beendigung des Vertrags für zuvor vom Käufer erhaltene Vorauszahlungen haftbar gemacht werden, sind wir berechtigt, diese aus der Anwendung der oben genannten Vertragsstrafe resultierende Forderung aufzurechnen.
IX – Verantwortung und Garantie
Der Kunde ist ein professioneller Mensch, der allein dafür verantwortlich ist, dass seine Bestellung seinen Bedürfnissen entspricht.
Folglich muss die letztgenannte Stelle SETE MIP über alle Besonderheiten der Waren sowie über etwaige administrative oder rechtliche Beschränkungen im Zusammenhang mit den Waren informieren.
SETE MIP kann nicht für etwaige Mängel der Ware oder Einschränkungen bei der Verwendung der bestellten Ware verantwortlich gemacht werden.
SETE MIP garantiert lediglich, dass die Ware der Bestellung und den Spezifikationen im technischen Datenblatt entspricht. Die angegebenen Werte sind Richtwerte des Lieferanten. Es obliegt dem Käufer, die Ware unter den tatsächlichen Einsatzbedingungen zu prüfen und zu bestätigen.
In jedem Fall ist die Haftung von SETE MIP auf den Preis der Bestellung begrenzt, unabhängig von der Grundlage des Verfahrens (Gewährleistung gegen versteckte Mängel, Konformität, Haftung für gefährliche Produkte usw.) und der Art des behaupteten Schadens.
X – Zuständige Gerichtsbarkeit
Der Verkäufer wählt seinen Sitz als Gerichtsstand. Im Falle von Streitigkeiten über die Nichtigkeit, Beendigung oder Erfüllung des Kaufvertrags oder die Zahlung des Kaufpreises sowie im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung oder Erfüllung der vorstehenden Klauseln und Bedingungen ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig, unabhängig vom Lieferort, der gewählten Zahlungsart und selbst im Falle von Drittansprüchen oder mehreren Beklagten. Alle Streitigkeiten unterliegen französischem Recht.
